Strafenkatalog Drucken E-Mail

Automatische Strafen
Folgende „automatische Strafen“ müssen von den spielleitenden Stellen als 
Mindeststrafen bei entsprechenden Verstößen in Meisterschafts- und Pokalspielen
ausgesprochen werden:  

 

    Kreis/ BezirkVerband
a)Spielen ohne Spielberechtigung oder ohne Einsatzberechtigung                      (außer Punktabzug) pro Spieler10 €10 €
b)Unvollständiges Antreten einer Mannschaft pro fehlendem Spieler                  (außer bei untersten Mannschaften)10 €10 €
c)Nichtantreten einer Mannschaft, wenn Spielverlust die Folge war50 €100 €
d)Nichtantreten nach c); im Wiederholungsfall100 €200 €
e)Spielabbruch50 €100 €
f)Zurückziehen einer Mannschaft während der laufenden Meisterschaftssaison oder nach dem von den zuständigen Instanzen gesetzten Meldetermin (frühestens nach dem 1. Juni eines jeden Jahres)40 €50 €
g)Verspätete Eintragung des Spielberichts in click-TT (bis Mo 24:00 Uhr)10 €10 €
h)Fehlende oder verspätete Ergebnismeldung in click-TT                                   (Kreis bis So 14:30 Uhr; Bezirk + Verband bis So 15:30 Uhr)10 €10 €
i)Spielen einer Mannschaft in nicht einheitlichen Trikots10 €10 €
j)Durchführung von Meisterschafts- oder Pokalspielen ohne Verwendung von Spielfeldabgrenzungen oder Zählgeräten10 €10 €
k)Nichteinhaltung von Terminen10 €10 €
l)Vorsätzliche Falscheintragung auf dem Spielbericht50 €100 €
m)Spiellokal 30 Minuten vor der festgesetzten Anfangszeit nicht in spielbereitem Zustand10 €10 €
n)Spiellokal zur festgesetzten Anfangszeit nicht in spielbereitem Zustand20 €50 €
o)Verstoß gegen A 6.2 (hier: Verwendung von zugelassenen Materialien gleichen Fabrikats und gleicher Farbe)10 €20 €
p)Unentschuldigtes Fehlen beim Kreis- / Bezirkstag (Deligierter)

25 €

Automatische Strafen  (nur Jugend)Kreis
a)Nichtantreten einer Mannschaft, wenn Spielverlust die Folge war20 €
b)Nichtantreten nach b) im Wiederholungsfall30 €
c)Zurückziehen von Mannschaften nach dem 1. Juli30 €
d)Fehlende Unterschrift der Hallenaufsicht auf dem Spielbericht10 €
e)Fehlende Unterschrift des Begleiters der Gastmannschaft auf dem Spielbericht10 €
f)Unentschuldigtes Fehlen bei Ranglistenspielen10 €
g)Unentschuldigtes Fehlen beim Jugend-Kreistag25 €

 

Die automatischen Strafen schließen andere Strafen, die bei einem solchen Vergehen unter
Umständen anzuwenden sind (z. B. Punktabzug, Spielsperre usw.), keinesfalls aus.
Bei ähnlich gelagerten, nicht im Katalog genannten Vergehen sind entsprechende Strafen
zu verhängen.
Hält eine spielleitende Stelle eine automatische, im Katalog verzeichnete Mindeststrafe
nicht für ausreichend, muss sie den Fall an den zuständigen Spruchausschuss abgeben.

Letzte Aktualisierung ( Tuesday, 3. February 2009 )
 
 
up
up